zu Ihren Festnetzkonditionen
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Oder per E-Mail:
energie@service.1und1.de
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Der Anbieterwechsel zu 1&1 Energie ist denkbar einfach. Alles, was Sie dazu benötigen, ist ein eigener Stromzähler, unabhängig davon, ob Sie zur Miete wohnen oder Eigentümer sind. Zudem brauchen Sie für den ersten Schritt Ihre Postleitzahl.
Tragen Sie nun Ihre PLZ und den Verbrauch des letzten Jahres (s. Jahresabrechnung Ihres bisherigen Anbieters) in unseren Tarifrechner ein, damit wir Ihnen ein unverbindliches Tarif- und Preisangebot machen können. Wenn Ihnen unser Angebot zusagt, klicken Sie auf „Bestellen" und folgen Schritt für Schritt den Eingabeaufforderungen. Das alles geschieht natürlich über eine sicher verschlüsselte Verbindung!
Nachdem Sie alle erforderlichen Daten angegeben haben, schicken Sie uns Ihre Bestellung per Mausklick zu. Parallel erhalten Sie von uns eine kurze Bestätigung per E-Mail. Schon wenige Tage später bekommen Sie von uns eine Bestellbestätigung, während wir uns um alle Formalitäten kümmern. Gerne kündigen wir Ihren alten Stromliefervertrag für Sie und sorgen zuverlässig dafür, dass Sie pünktlich und ohne Unterbrechung zum Wechseltermin mit 1&1 Energie beliefert werden.
Für einen reibungslosen Wechsel zu 1&1 Energie benötigen wir im Bestellprozess folgende Angaben von Ihnen:
Die Kündigung Ihres bisherigen Strom-/Gasliefervertrags übernehmen wir gerne für Sie, darum brauchen Sie sich nicht zu kümmern.
Sollten Sie allerdings aufgrund einer Preiserhöhung oder wegen eines anderen Sonderkündigungs-rechts Ihren Anbieter wechseln wollen, so raten wir Ihnen, den Strom-/Gasvertrag wegen der Kurzfristigkeit selbst zu kündigen. Im Laufe der Bestellung bei 1&1 Energie können Sie uns dann das genaue Enddatum Ihres Strom-/Gasvertrags mitteilen.
Die Zeit, die ein Wechsel des Stromanbieters beansprucht, ist in erster Linie abhängig von den Kündigungsfristen Ihres Altvertrags. Lässt man diese außer Acht, dauert es etwa drei Wochen von der Bestellung bis zur Belieferung.
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Wir prüfen Ihre Daten und nach ca. 48 Sunden senden wir Ihnen eine ausführliche Bestellbestätigung. Im Anschluss kündigen wir Ihren Altvertrag für Sie und melden Ihre Lieferstelle bei dem zuständigen Netzbetreiber an. Dieser ist wie Ihr bisheriger Stromlieferant verpflichtet, uns die einzelnen Schritte und Termine zu bestätigen. Sobald diese Bestätigungen bei uns vorliegen, teilen wir Ihnen umgehend den verbindlichen Lieferbeginn mit 1&1 Strom mit und es kommt zum Vertragsschluss.
Bei Ihrer Bestellung von 1&1 Energie haben Sie die Möglichkeit, einen Wunschtermin für den Lieferbeginn anzugeben. Wir werden im weiteren Verlauf Ihrer Bestellung alles tun, um diesen Termin einzuhalten.
Sollte es zu Verzögerungen oder Unklarheiten kommen, werden wir Sie umgehend darüber informieren und uns um eine Lösung kümmern, Sie schnellstmöglich mit 1&1 Energie versorgen zu können.
Auch wenn alle Stricke reißen: Sie werden unter keinen Umständen ohne Strom dastehen, da der Gesetzgeber hierfür eine Ersatzversorgung geregelt hat. Für diese Ersatzversorgung müssen Sie nichts tun. Diese greift im unwahrscheinlichen Notfall automatisch.
Der Wechsel zu 1&1 Energie ist kinderleicht!
Wir werden die Restlaufzeit bei der Bestellabwicklung berücksichtigen und dafür sorgen, dass Sie termingerecht mit 1&1 Energie versorgt werden. Ihre Restlaufzeit kann bis zu zwölf Monate betragen.
Haben Sie eine längere Vertragsbindung bei Ihrem Versorger, freuen wir uns, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Belieferung von 1&1 Energie anmelden.
Bei einer Preiserhöhung Ihres Stromversorgers steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zu.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, den Vertrag bei Ihrem Versorger selbst zu kündigen, um sicher zu sein, dass alle Fristen eingehalten werden. In der Bestellung bei 1&1 Energie können Sie uns dann das genaue Enddatum Ihres Stromvertrags mitteilen.
Nein das brauchen Sie nicht. Ihr Netzbetreiber wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Zählerstand zum Ende Ihres bisherigen Stromliefervertrags zu erfragen. 1&1 bekommt den Zählerstand direkt über den Netzbetreiber. Sie brauchen 1&1 gegenüber nichts tun.
Nein, das ist ausgeschlossen. Gesetzliche Vorschriften stellen sicher, dass Ihr örtlicher Ersatzversorger auf jeden Fall und jederzeit eine unterbrechungsfreie Stromversorgung garantiert.
Nein, das ist ausgeschlossen. Gesetzliche Vorschriften stellen sicher, dass Ihr örtlicher Ersatzversorger auf jeden Fall und jederzeit eine unterbrechungsfreie Stromversorgung garantiert.
Indem Sie im Bestellprozess auf den „Bestellen"-Button klicken, erteilen Sie uns ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Energieliefervertrags. Der Energieliefervertrag kommt zustande, indem 1&1 Ihnen in einer E-Mail sowohl den Vertragsschluss bestätigt als auch das Datum des Lieferbeginns mitteilt. Vertragsbeginn und Lieferbeginn können voneinander abweichen.
Der bereitgestellte Ökostrom wird zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien gewonnen (entspricht den EE01-Kriterien des TÜV Süd). Mit dem Ökostrom wird weiterhin der Aufbau weiterer regenerativer Energien gefördert.
Ihr voraussichtlicher Rechnungsbetrag wird anhand Ihres Verbrauchs im vergangenen Jahr errechnet und auf 12 gleiche monatliche Abschlagsbeträge aufgeteilt. Diese monatlichen Abschlagsbeträge bezahlen Sie jeweils zum ersten Werktag eines Monats. Die genaue Höhe Ihrer Abschlagszahlungen sowie die Zahlungstermine entnehmen Sie bitte Ihrer Lieferbestätigung.
Einmal im Jahr wird über Ihren tatsächlichen Stromverbrauch eine Jahresrechnung gestellt und mit den geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Abschläge bequem per Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftverfahren) zu bezahlen.
Über unser Service-Center können Sie alternativ die Bezahlung per Überweisung vereinbaren. Da dies jedoch für Sie mit einem höheren Aufwand verbunden ist, empfehlen wir die Zahlung per Lastschriftverfahren.
1&1 erstellt Ihnen einmal im Jahr eine Jahresrechnung. Um den Ablesevorgang für Sie so einfach wie möglich zu gestalten richtet sich 1&1 hier nach Ihrem Netzbetreiber.
Zu diesem Zwecke kontaktiert Sie Ihr Netzbetreiber und erfragt Ihren Zählerstand. Basierend auf diesem Zählerstand erstellt auch 1&1 Ihre Stromrechnung.
Der Vorteil für Sie: Sie lesen Ihren Zähler nur einmal im Jahr ab – anders als bei vielen anderen Anbietern, bei denen Sie vom Netzbetreiber und dem Lieferanten mehrmals im Jahr zur Ablesung aufgefordert werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Jahresrechnung nicht immer zum Vertragsjahresende erhalten. Es kann sein, dass Sie die erste Jahresrechnung bereits nach 3, 5 oder mehr Monaten erhalten. Da in der Jahresrechnung lediglich Ihr tatsächlicher Verbrauch mit Ihren Vorauszahlungen verrechnet wird, entsteht für Sie hier aber kein Nachteil.
1&1 Energie ist unabhängig von großen Energiekonzernen. Wir sind darauf bedacht, immer günstigen Strom auf dem freien Markt für Sie einzukaufen, und geben diesen Preisvorteil gerne an Sie weiter.
Als Grundpreis wird die vertraglich vereinbarte Grundgebühr bezeichnet. Unter Arbeitspreis/Verbrauchspreis versteht man die variablen Kosten pro verbrauchter Kilowattstunde Strom.
Anhand Ihres Verbrauchs im vergangenen Jahr wird ein voraussichtlicher Verbrauch für das kommende Jahr errechnet. Die zu erwartenden Kosten inkl. Grundpreis werden in 12 gleiche Monatsabschläge aufgeteilt, so dass am Ende des Jahres eine möglichst geringe Differenz zwischen den geleisteten Abschlagszahlungen und Ihrem tatsächlichen Verbrauch besteht.
Alle Preise, die Sie auf unserer Internetseite sehen und die wir Ihnen in der jährlichen Verbrauchsrechnung berechnen, sind Bruttopreise einschließlich der Kosten der Energiebeschaffung, der Entgelte für die Netznutzung, die Messung und den Messstellenbetrieb sowie die Abrechnung. Außerdem sind stattlich veranlasste Kosten, Umlagen und Steuern im Preis bereits enthalten.
Sollte Ihr Stromliefervertrag mit 1&1 Energie vorzeitig beendet werden, also vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit, erhalten Sie von uns eine Schlussrechnung. Ausschlaggebend für diese Schlussrechnung ist der vom zuständigen Netzbetreiber übermittelte Zählerstand.
Wir bemühen uns, Ihnen dauerhaft günstige und stabile Preise für 1&1 Energie anbieten zu können. Sollte es dennoch einmal zu einer Preisanpassung kommen, werden wir Sie mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Anpassung darüber informieren.
Falls Sie bei Vertragsabschluss eine eingeschränkte Preisgarantie mit uns vereinbart haben, dürfen wir während der Laufzeit dieser Preisgarantie keine Preisänderungen vornehmen, es sei denn, es handelt sich um die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen, auf die wir keinen Einfluss haben.
Falls Sie bei Vertragsschluss eine volle Preisgarantie mit uns vereinbart haben, dürfen wir während der Laufzeit dieser Preisgarantie keine Preisänderungen vornehmen, auch nicht, wenn es sich um die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen handelt, auf die wir keinen Einfluss haben.
Wenn Sie einen vertraglich vereinbarten Sofortbonus haben, wird dieser 2 Wochen nach Lieferbeginn und der ersten Abschlagszahlung ausgezahlt.
Ein eventuell vertraglich vereinbarter Neukundenbonus wird mit der ersten Jahresrechnung verrechnet. Voraussetzung ist, dass Ihr Vertrag über die komplette Mindestvertragslaufzeit besteht. Für den Fall, dass der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beendet wird, kann 1&1 etwaige bereits ausgezahlte Neukundenboni zurückfordern und im Rahmen der Schlussrechnung verrechnen.
Da wir eine langfristige und vertrauensvolle Vertragsbeziehung zu unseren Kunden mit dauerhaft günstigen Preisen anstreben, geben wir unsere günstigen Einkaufskonditionen auch nach der Erstvertragslaufzeit gerne an Sie weiter.
Nach Ende der vereinbarten Erstvertragslaufzeit bzw. einer Vertragsverlängerung verlängert sich der Energieliefervertrag auf unbestimmte Zeit, und kann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat in Textform durch den Kunden oder durch 1&1 Energy GmbH gekündigt werden.
Falls Sie bei Vertragsabschluss eine eingeschränkte Preisgarantie mit uns vereinbart haben, dürfen wir während der Laufzeit dieser Preisgarantie keine Preisänderungen vornehmen, es sei denn, es handelt sich um die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen, auf die wir keinen Einfluss haben.
Falls Sie bei Vertragsabschluss eine volle Preisgarantie mit uns vereinbart haben, dürfen wir während der Mindestvertragslaufzeit keine Preisanpassung vornehmen, auch nicht, wenn es sich um die Weitergabe gesetzlich vorgeschriebener Steuern, Abgaben oder hoheitlicher Belastungen handelt, auf die wir keinen Einfluss haben.
Nein, für einen derart hohen Stromverbrauch können wir zum jetzigen Zeitpunkt kein Tarifangebot anbieten.
Sollten Sie während der Belieferung mit 1&1 Energie feststellen, dass die vereinbarten Abschlagzahlungen nicht zu Ihrem tatsächlichen Verbrauch passen, können Sie die Höhe dieser monatlichen Zahlungen bei unserem Kundenservice jederzeit nach oben oder unten korrigieren. Diese Änderungen werden von uns geprüft und bestätigt.
Die monatlichen Abschlagszahlungen sind jeweils zum ersten Werktag eines Monats fällig. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, buchen wir die Beträge bequem von Ihrem Bankkonto ab.
Bei Bedarf können Sie bei unserem Kundenservice jederzeit eine Zwischenrechnung anfordern. Geben Sie dabei bitte Ihre Kundennummer an.
Falls Sie einen Umzug planen, teilen Sie uns dies bitte spätestens 2 Wochen vor Umzugstermin mit, z. B. über unser Kontaktformular. In der Regel können Sie Ihren Liefervertrag mit 1&1 Energie in Ihr neues Zuhause mitnehmen
Falls Sie als Erstbewohner in eine neue Immobilie einziehen, haben Sie auch nach Einzug bis zu 6 Wochen Zeit, sich für einen der günstigen Tarife von 1&1 Energie zu entscheiden. Innerhalb dieser 6 Wochen werden Sie in Ihrer neuen Wohnung oder Ihrem neuen Haus übergangsweise von Ihrem Grundversorger mit Strom beliefert.
Bei einem geplanten Einzug in eine neue Wohnung benötigen wir das geplante Einzugsdatum sowie die Zählernummer(n) der betreffenden Wohnung, um Sie für die Belieferung mit unserem günstigen 1&1 Energie anmelden zu können.
Die günstigen Konditionen von 1&1 Strom stehen bundesweit zur Verfügung.
Aufgrund gesetzlicher Regelungen im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremse können wir Ihnen aktuell leider nicht unser komplettes Prämiensortiment anbieten. Dieses Gesetz erlaubt uns lediglich Zugaben i.H.v. 50€ für einen Neuabschluss.
Nutzen Sie den 50€ Shopping-Gutschein um sich Ihren Prämienwunsch erfüllen zu können.
Gerne kontaktieren wir Sie, sobald wir Ihnen wieder unser komplettes Prämiensortiment anbieten dürfen. Wenn Sie dies wünschen, senden Sie uns hierzu bitte eine E-Mail an: energie@service.web.de
Wenn Sie einen vertraglich vereinbarten Hardwarebonus erhalten, wird dieser von uns innerhalb von ca. 2 Wochen nach Lieferbeginn an Sie verschickt. Der endgültige Termin ist dabei abhängig vom jeweiligen Wechselprozess wie z.B. Abmeldung bei Ihrem aktuellen Anbieter und Anmeldung beim Netzbetreiber.
Voraussetzung ist außerdem die erste erfolgreiche Abschlagszahlung. Die Lieferung ist für Sie natürlich kostenlos.
Für technische Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller.
Wird der Liefervertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wegen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, insbesondere im Falle von Ziffer 6.4 sowie Ziffer 6.5 unserer AGB, durch 1&1 beendet, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung Schadenersatz für jeden Monat der Restlieferzeit. Der Nachweis, dass 1&1 kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. 1&1 steht der Nachweis eines höheren Schadens offen. Die Restzahlung wird mit der Schlussrechnung des Liefervertrages abgerechnet.
Eine Kilowattstunde ist eine Energie-Maßeinheit. Darunter versteht man die Menge an Energie, die bei einer Leistung von 1.000 Watt pro Stunde abgegeben oder aufgenommen wird.
Nein, Sie brauchen keinerlei Änderungen an Ihrem Anschluss vorzunehmen, auch keinen Wechsel des Stromzählers. Ausschlaggebend ist lediglich die Nummer Ihres bestehenden Zählers, über die Ihre Verbrauchsstelle identifiziert und abgerechnet wird.
Nein, das ist ausgeschlossen. Gesetzliche Vorschriften verbieten und verhindern, dass es zu einer Unterbrechung kommt. Ihr örtlicher Energieversorger stellt in jedem Fall eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sicher.
Um den Ablesevorgang für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, richtet sich 1&1 hierbei nach dem Turnus Ihres Netzbetreibers. Jeweils zum Ende des jährlichen Netzbetreiberturnus werden Sie aufgefordert, Ihren Zählerstand abzulesen. Zusätzlich kann Ihr örtlicher Netzbetreiber bei Bedarf Ablesungen vornehmen.
Bei Störungen in Ihrer Strom-/Gasversorgung ist auch nach einem Wechsel zu 1&1 Energie immer Ihr örtlicher Netzbetreiber der erste Ansprechpartner und verpflichtet, die Störung zu beheben. In Ihren Stromkosten ist bereits das Nutzungsentgelt enthalten, das 1&1 Energie an Ihren örtlichen Netzbetreiber entrichtet.
Alle personenbezogenen Daten, die Sie im Rahmen der Stromlieferung an uns übertragen, unterliegen den strengen deutschen Datenschutzrichtlinien. Weitere Details finden Sie in unseren Datenschutzrichtlinien.
Wie gewohnt fließt auch der Strom von 1&1 durch das Stromnetz zu Ihrem Hausanschluss. Dazu werden Leitungen genutzt, für die wir Ihrem örtlichen Netzbetreiber ein Nutzungsentgelt entrichten. Dieses Nutzungsentgelt ist in Ihrem Strompreis bereits enthalten.
Ihr örtlicher Netzbetreiber stellt das Netz und die nötige technische Infrastruktur zur Verfügung. Wir als Energieversorger sorgen dafür, dass durch dieses Netz der günstige 1&1 Strom zu Ihnen nach Hause fließt. Hierfür bezahlen wir dem Netzbetreiber ein Nutzungsentgelt, das in Ihren Stromkosten bereits enthalten ist.
Wir bieten zwei Zahlungswege an. Sie können entweder bequem per Lastschrift zahlen oder Sie überweisen uns die Rechnungsgebühr.
Ihr Altgerät sowie alle im Lieferumfang enthaltenen Elektronikteile dürfen gemäß europäischen Richtlinien und deutschem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Elektrogeräte enthalten wertvolle Ressourcen und auch Schadstoffe. Jeder Verbraucher ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoffhof oder Recyclinghof, abzugeben. Dort werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt. Löschen Sie alle persönlichen Daten vom Gerät, bevor Sie es der Entsorgung zuführen.
Batterien und Akkumulatoren (Akkus) enthalten Ressourcen und Schadstoffe. Alt-Batterien und Alt-Akkus, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, sollten vor der Abgabe aus den Geräten entfernt werden und an einer zugelassenen Sammelstelle abgegeben werden. Jeder Verbraucher ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Dadurch werden sie einer umwelt- und ressourcenschonenden Verwertung zugeführt.
Beim Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes haben Sie nach gesetzlichen Regelungen die Möglichkeit, ein Altgerät kostenlos abholen zu lassen. Voraussetzung ist, dass das Altgerät der gleichen Geräteart wie das Neugerät angehört und im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt. Außerdem dass es sich um ein sogenanntes "Großgerät" handelt. Großgeräte sind alle Geräte, die eine größere Bildschirmoberfläche als 100 cm² oder eine größere Seitenabmessung als 50 cm haben. Dazu zählen bspw. Fernseher, Monitore, Laptops, Tablets oder Wärmeüberträger (Heizgeräte, Klimageräte etc.). Das bedeutet: Kaufen Sie z. B. ein TV, können Sie Ihr altes TV-Gerät entsorgen lassen.
Smartphones und Router sind keine Großgeräte. Für diese bieten wir Ihnen eine kostenlose Rücksendemöglichkeit.
Am Ende des Bestellprozesses zum Abschuss eines Strom- oder Gasproduktes inkl. einem Wunschgerät (Produkte Strom Kombi oder Gas Kombi) von 1&1 Energie bieten wir Ihnen eine kostenlose Abholung oder Rücksendung Ihres Altgeräts an. Wollen Sie diesen Service nutzen, dann setzen Sie sich bitte hierzu, wie dort beschrieben, mit unserem Kundenservice in Verbindung.
Bitte beachten Sie: Jeder Verbraucher ist für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem Elektro- bzw. Elektronikgerät selbst verantwortlich, welches er entsorgt bzw. zur Entsorgung abholen lässt. Daher bitte Daten löschen nicht vergessen.
Das Symbol der "durchgestrichenen Mülltone" bedeutet, dass das Altgerät und die im Lieferumfang enthaltenen Elektronikteile getrennt vom Hausmüll zum Zwecke der Wiederverwendung zu entsorgen sind.
Wir empfehlen für die Rücksendung der Ware die Originalverpackung zu nutzen. Liegt diese nicht mehr vor, nutzen Sie eine der Größe entsprechende Kartonage und nutzen Sie z.B. Luftpolsterfolie, Polystyrolkugeln, Schaumstoff oder Papier, um das Altgerät in der Verpackung zu fixieren. Gewährleisten Sie die Stabilität des Pakets, indem Sie die Massen verteilen und um Schütteln im Inneren zu vermeiden. Verwenden Sie verstärktes braunes oder transparentes Klebeband um die Verpackung zu verschließen.